Kleine Anfrage 19/334: Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter

Zahlreiche Beispiele zeigen, dass der Endverbleib sowohl in NATO-Staaten wie Drittstaaten nicht immer gesichert ist und auch solche Waffen in Konfliktgebiete gelangen. Am 9. März 2016 hat das Bundeskabinett die 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beschlossen. Damit werden sogenannte Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/334 vor. Antwort als PDF herunterladen

Das könnte dich auch interessieren …