Kleine Anfrage 19/334: Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter
Zahlreiche Beispiele zeigen, dass der Endverbleib sowohl in NATO-Staaten wie Drittstaaten nicht immer gesichert ist und auch solche Waffen in Konfliktgebiete gelangen. Am 9. März 2016 hat das Bundeskabinett die 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beschlossen. Damit werden sogenannte Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt.