Kleine Anfrage 19/4350: Durchführung von Post-Shipment-Kontrollen für Waffenexporte in Drittländer
Zahlreiche Beispiele zeigen, dass der Endverbleib sowohl in NATO-Staaten wie Drittstaaten nicht immer gesichert ist und auch solche Waffen in Konfliktgebiete gelangen. Am 9. März 2016 hat das Bundeskabinett die 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beschlossen. Damit werden sogenannte Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt. Bislang haben aber nur zwei solcher Kontrollen stattgefunden.