Kleine Anfrage 19/4350: Durchführung von Post-Shipment-Kontrollen für Waffenexporte in Drittländer

Zahlreiche Beispiele zeigen, dass der Endverbleib sowohl in NATO-Staaten wie Drittstaaten nicht immer gesichert ist und auch solche Waffen in Konfliktgebiete gelangen. Am 9. März 2016 hat das Bundeskabinett die 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beschlossen. Damit werden sogenannte Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt. Bislang haben aber nur zwei solcher Kontrollen stattgefunden.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/4350 vor. Antwort als PDF herunterladen

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