Kleine Anfrage 19/7699: Die Türkei als Besatzungsmacht in Syrien
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer Ausarbeitung vom Dezember 2018 eingeschätzt, dass die türkische Militärpräsenz in der syrischen Region Afrin sowie in der Region um Asas, al-Bab und Dscharablus im Norden Syriens völkerrechtlich alle Kriterien einer militärischen Besatzung erfüllt. Die Bundesregierung weicht nach wie vor einer völkerrechtlichen Einordnung aus und will weiterhin keine Grundlage für eine solche Bewertung haben.
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7699 vor.