Kleine Anfrage 19/9902: Die mutmaßlich restriktive Rüstungsexportpolitik Deutschlands und der Vertrag von Aachen

Am 22. Januar 2019 unterzeichneten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron den „Vertrag von Aachen“ „über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“. Besondere Bedeutung erhält dabei eine Zusatzvereinbarung. Darin heißt es, dass sich die Regierungen wechselseitig nicht daran hindern werden, Kriegswaffen oder sonstiges Rüstungsmaterial aus einer gemeinsam durchgeführten Entwicklung oder Fertigung in Drittländer auszuführen.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/9902 vor. Antwort als PDF herunterladen

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