Kleine Anfrage 20/4411: In sowie für Deutschland tätige Honorarkonsuln
Die Tätigkeit von Honorarkonsuln ergänzt diejenige berufskonsularischer Vertretungen und ist als solche ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Interessen der jeweiligen Bürger. DIE LINKE interessiert sich insbesondere für mögliche Interessenkonflikte, die sich dann ergeben können, wenn sich Unternehmer in ihrer Eigenschaft als (ehrenamtliche) Honorarkonsuln für die Förderung wirtschaftlicher Beziehungen einsetzen.
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/4411 vor.