Kleine Anfrage 20/4494: Die Umsetzung des UN-Getreideabkommens und die globale Hungerkrise

Während in Folge der beiden am 22. Juli 2022 von der Ukraine und Russland mit den Vereinten Nationen und der Türkei geschlossenen Abkommen die Ausfuhr von Nahrungsmitteln aus der Ukraine wieder möglich ist, bleibt der Export von russischen Nahrungs- und Düngemitteln weiterhin eingeschränkt. Deren uneingeschränkter Zugang zu den weltweiten Märkten wäre laut Vereinten Nationen jedoch entscheidend, um die globale Ernährungskrise zu entschärfen und Hungerkatastrophen zu vermeiden.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/4494 vor. Antwort als PDF herunterladen

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