Kleine Anfrage 17/10324: Todesspritzen aus deutscher Produktion
Die Anti-Folter-Richtlinie der EU verbietet den Export von bestimmten Arzneimitteln, wenn sie für Hinrichtungszwecke missbraucht werden. Für medizinisch wenig bedeutsame Mittel funktioniert das einigermaßen gut, aber diese sollen aufgrund von Bezugsproblemen durch andere, häufig verwendete Arzneimittel ersetzt werden. DIE LINKE fragt nach Exportbeschränkungen, Verstößen, weiteren Handlungsoptionen und realen Auswirkungen.