Kleine Anfrage 17/10634: Besteuerung von im Ausland lebenden ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10292)
Renten für NS-Opfer sollten im Prinzip steuerfrei sein. In der Praxis gibt es aber Probleme und Rechtsunsicherheit, weil nicht eindeutig geklärt ist, wie der Begriff NS-Opfer anzuwenden ist. Das Steuerrecht grenzt den Begriff auf "anerkannte" Opfer im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes ein, so dass beispielsweise die Steuerbefreiungs-Anträge von zahlreichen Zwangsarbeitern abzulehnen wären. DIE LINKE fordert, generell sämtliche NS-Geschädigten von der Steuerpflicht auszunehmen.