Kleine Anfrage 17/11445: Funkzellenabfrage durch Ermittlungsbehörden

Der Berliner Datenschutzbeauftragte kritisierte im September 2012 in einem 20-seitigen Bericht, dass es bei den in Berlin zwischen 2009 und 2011 vorgenommenen Funkzellenabfragen zu gravierenden Mängeln bei der Durchführung kam. Kritisiert wurden u.a. Häufigkeit, Unverhältnismäßigkeit, Uneffektivität und Umgang mit den aus Funkzellenabfragen erworbenen Daten. Die Anfrage soll Aufschluss über Umfang, Mängel und Konsequenzen aus der Kritik an der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage bringen.