Kleine Anfrage 17/11971: "racial profiling" bei verdachtslosen Personenkontrollen der Bundespolizei

Ein Gerichtsurteil vom August hat klargestellt, dass die Methode des "racial profiling" in Deutschland unzulässig ist. Umgehend wurde von Seiten der Polizeivertreter schon angekündigt, dass man sich daran nicht halten wolle. Die Bundesregierung muss sich deutlicher als bisher von dieser rassistischen Kontrollpraxis distanzieren und zeigen, wie sie Rassismus in der Polizei entgegenwirken will.