Kleine Anfrage 17/14807: Völkerrechtliche Konsequenzen aus der behaupteten Subjektidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich seit dem 8. Mai 1945
Die Bundesregierung macht in Bundestagsdrucksache 17/12307 deutlich, dass es „stets die Auffassung der Bundesregierung [war], dass das Völkerrechtssubjekt ‚Deutsches Reich‘ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist“ und verweist auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973. Erfragt werden völkerrechtliche Konsequenzen daraus.