Kleine Anfrage 17/4623: Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit der Türkei auf das Aufenthaltsrecht

Die geplante Verlängerung der Mindest-Ehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts von zwei auf drei Jahre verstößt gegen Europarecht. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9.12.2010 hervor. Die Bundesregierung verweigerte auf mündliche Anfrage Bewertung zu diesem Urteil, die EuGH-Rechtsprechung wird im Aufenthaltsrecht ohnehin zumeist nur sehr restriktiv umgesetzt. Deshalb erfolgt diese umfassendere Nachfrage zum Thema.