Antrag 17/4669: Verpflichtender Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen

Mit der Verabschiedung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 1976 wurden Forderungen der entwicklungspolitischen Organisationen nach einer verstärkten Ein-beziehung der Arbeit von transnational arbeitenden Unternehmen in die Sicherung der Men-schenrechte aufgegriffen. Verpflichtende menschenrechtliche Standards für die Einhaltung der extraterritorialen Staatenpflichten gegenüber den Unternehmen fehlen jedoch.