Kleine Anfrage 17/5409: Hintergründe des bewaffneten Angriffs auf Libyen
Am 18. März 2011 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 1973 auf Grundlage von Kapitel VII der UN-Charta bei zehn Ja- Stimmen und fünf Enthaltungen (Brasilien, China, Deutschland, Indien und Russland) eine Reihe von Maßnahmen, darunter die militärisch abgesicherte Einrichtung einer Flugverbotszone, welche mit der Sorge um den Schutz der Zivilbevölkerung in Libyen begründet wurden. Die Resolution 1973 erlaubt zum Zwecke des Schutzes der Zivilbevölkerung den Einsatz militärischer Mit- tel, insbesondere gegen Angriffe aus der Luft.