Kleine Anfrage 17/5693: Vermeintliche Integrationsverweigerung als Begründung für Gesetzesverschärfung
Der Deutsche Bundestag beschloss am 17. März 2011 mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen verschärfte Sanktionen und Kontrollen im Zusammenhang verpflichtender Integrationskurse. Die vorherige Bundesregierung hatte noch im Oktober 2009 – vor der „Sarrazin-Debatte“ – erklärt, sie sehe keine Notwendigkeit für gesetzliche Änderungen. Die These einer verbreiteten Integrations(kurs)verweigerung stützen die Fakten nicht – im Gegenteil!