Kleine Anfrage 17/5884: Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den Standstill-Klauseln des Assoziierungsabkommens der Europäischen Union mit der Türkei

Der 50.Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens im Oktober 1961 böte die Gelegenheit, die deutsche Rechtslage und Praxis endlich den europarechtlichen Anforderungen anzupassen. Die Bundesregierung wird gefragt, welche Bestimmungen unter anderem im Bereich des Ausweisungsschutzes, des Familiennachzugs, der Visafreiheit oder des Gebührenrechts im Lichte der neueren Rechtsprechung des EuGH mit den Standstill-Klauseln unvereinbar sind.