Kleine Anfrage 17/6735: Asylanhörungen mit Hilfe von Videokonferenztechnik
Das Asylverfahrensgesetz garantiert Asylsuchenden eine persönliche Anhörung über ihren Antrag auf internationalen Schutz durch einen Entscheider des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Diese Garantie wird in der Praxis vielfach unterlaufen. Anhörungen mittels Videokonferenz ersetzen das persönliche Gespräch, Mitarbeiter ohne jede Beteiligung an Asylanhörungen entscheiden über die Anträge. Dieser Umgang mit Asylsuchenden ist schlicht unangemessen und rechtswidrig.