Kleine Anfrage 17/6965: Umsetzung des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
Zahlreiche Länder haben mit den USA „Preventing and Combating Serious Crime“-Abkommen (PCSC) über den Austausch personenbezogener Daten unterzeichnet. Vorbild war ein Vertrag zwischen der BRD und den USA, der u.a. automatisierte Abfragen von Fingerabdrücken und DNA-Profilen vorsieht. Selbst personenbezogene Daten zum Sexualleben oder der politischen Gesinnung Betroffenener dürfen – auch für andere Zwecke – verarbeitet und an Drittstaaten oder Privatunternehmen weitergegeben werden.