Kleine Anfrage 17/8221: Einsatz externer Dienstleister im Visumverfahren

Eine Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern im Visumverfahren ist nach Art. 43 des EU-Visakodex vorgesehen. Privaten Unternehmen können damit Aufgaben übertragen werden, wie z.B. die Informationsübermittlung an Antragstellerinnen und Antragsteller über das Visumverfahren und einzureichende Unterlagen. An dem "outsourcing" von Teilbereichen des Visumverfahrens, gibt es grundsätzliche Kritik, deshalb befragt die Linksfraktion die Bundesregierung zu diesem Thema.