Kleine Anfrage 18/1791: Haftbarmachung von Taxifahrern und Anbietern von Mitfahrgelegenheiten bei der Beförderung von sogenannten illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen
Wer Menschen ohne Visum oder Aufenthaltstitel in seinem Auto ins Bundesgebiet mitnimmt, muss damit rechnen, wegen einer Beihilfe zu illegaler Einreise belangt zu werden. Diese gilt erst recht für kommerzielle Beförderungsunternehmer und Taxifahrer, die zudem mit Zwangsgeldern bis zu 5000 Euro belegt werden können. Damit werden Taxifahrer und Mitarbeiter von Beförderungsuntenehmen in die Rolle von Hilfssheriffs gedrängt, die das deutsche Grenzregime durchsetzen sollen.