Kleine Anfrage 18/2128: Überprüfung der Auslandsaufklärung des Bundesnachrichendienstes
Nach Auffassung führender deutscher Verfassungsrechtler agiert der BND bei seiner Auslandsaufklärung nicht etwa im rechtsfreien Raum, sondern verstößt, weil diese Ausspähung der Telekommunikation ohne die erforderliche, hinreichend bestimmte und verhältnismäßige gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfolgt, evident gegen das Grundgesetz.