Kleine Anfrage 18/2414: Konsequenzen aus dem Dogan-Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. Juli 2014 in der Rechtssache Dogan (C-138/13) entschieden, dass die seit 2007 geltende Regelung der Sprachnachweise im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs eine verbotene Verschlechterung nach dem EWG-Türkei-Assoziationsrecht darstellt. Hierauf hat die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung seit Jahren – vergeblich – hingewiesen. Nach ersten Meldungen ist jedoch fraglich, ob die Bundesregierung das Dogan-Urteil wirksam umsetzen wird.