Kleine Anfrage 18/341: Verdacht der Falschidentifizierung von Geflüchteten aus Afrika durch nigerianische Botschaftsvertreter

Um abgelehnte Asylsuchende wieder in ihre Herkunftsländer abschieben zu können, müssen die Ausländerbehörden deren Herkunft und Identität nachweisen und gültige Reisepapiere besorgen. Zu diesem Zweck werden die Betroffenen den Botschaften ihrer mutmaßlichen Herkunftsstaaten vorgeführt – die für die Ausstellung von Papieren teils horrende Gebühren erheben. Deshalb steht immer wieder der Verdacht im Raum, dass auch Papiere an fremde Staatsangehörige ausgestellt werden.