Kleine Anfrage 18/443: Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens
Laut Aussage des niedersächsischen Innenministers hat der Verfassungsschutz Niedersachsen in der Vergangenheit in nicht zulässiger Weise Daten von mindestens sieben Journalisten erhoben und gespeichert, obwohl es keinen "Extremismusbezug" gegeben hat. Die Ergebnisse der bisherigen parlamentarischen und juristischen Aufarbeitung legen nahe, dass diese umstrittene Praxis nicht auf Niedersachsen beschränkt ist.