Kleine Anfrage 18/5435: Rassismus in Deutschland vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen
Der UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) hat auf seiner Sitzung vom 27. April bis 15. Mai 2015 den Staatenbericht Deutschlands behandelt und überprüft, wie Deutschland seine Verpflichtungen aus der UN-Antirassismus-Konvention (ICERD) umgesetzt hat. Der UN-Ausschuss beklagt, dass die Inhalte der ICERD weder in der Öffent-lichkeit noch bei Gerichten und Behörden bekannt sind. Daher spielt die Konvention in der Rechtspraxis keine Rolle – obwohl sie geltendes Recht in Deutschland ist.