Konsequenzen im Falle eines Beitritts der Türkei zur Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit

Inwiefern sieht die Bundesregierung im Fall eines Beitritts des NATO-Mitglieds Türkei zur Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SCO) die Notwendigkeit für eine „robustere Türkei-Politik“, verbunden mit wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen gegen die Türkei (www.welt.de/politik/deutschland/plus241128119/Kritik-an-der-Tuerkei-Es-muss-ueberwirtschaftliche-Zwangsmassnahmen-nachgedacht-werden.html), während völkerrechtswidrige Militäreinsätze der Türkei in den Nachbarländern Syrien und Irak, Kriegsdrohungen gegen die EU-Mitglieder Griechenland und Zypern sowie Verstöße der Türkei gegen das UN-Waffenembargo für Libyen nach meiner Auffassung faktisch folgenlos geblieben sind, und warum kann das von Bundeskanzler Olaf Scholz noch im Februar 2022 auf der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) der Ukraine als „nicht verhandelbar“ zugebilligte Recht für eine freie Bündniswahl (www.handelsblatt.com/politik/international/ukraine-konflikt-bundeskanzler-olaf-scholz-dierisiken-eines-krieges-sind-alles-andere-als-gebannt/28085090.html) nicht seitens der Türkei im Zusammenhang mit einem möglichen Beitritt zur SCO geltend gemacht werden?

Antwort der Staatsministerin Dr. Anna Lührmann auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat die Äußerung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan, wonach die türkische Regierung perspektivisch einen Beitritt zur Shanghai Cooperation Organisation (SCO) anstrebt, mit Irritation zur Kenntnis genommen. Über die politische Opportunität des Beitritts zu einer Organisation und die Bewertung deren Beitrags zu einer regelbasierten Weltordnung muss allerdings jeder Staat selbst entscheiden.

Weitere in der Fragestellung enthaltene Aussagen über türkische Außenpolitik und den Umgang mit dieser macht sich die Bundesregierung nicht zu eigen.

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