Kosten für Auslandseinsätze der Bundeswehr in der 19. Wahlperiode
Wie hoch waren die Gesamtkosten einschließlich der einsatzbedingten Zusatzausgaben in der 19. Wahlperiode für Einsätze, an denen sich die Bundeswehr auf Grundlage einer Mandatierung (durch Deutschen Bundestag und Kabinettbeschluss) beteiligt hat (bitte die Gesamtkosten sowie auch die Kosten getrennt nach den jeweiligen Einsätzen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben), und in welcher Höhe wurden in der 19. Wahlperiode Kriegswaffen von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen tatsächlich ausgeführt (bitte den Gesamtwert sowie auch die jeweiligen Werte für die zehn wertmäßigen Hauptempfängerländer angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 22. September 2021
Die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden prinzipiell aus den originären Titeln des Einzelplans 14 finanziert. In Kapitel 1401 Titelgruppe 08 (Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen) sind dabei lediglich die sogenannten einsatzbedingten Zusatzausgaben veranschlagt. Das sind diejenigen Ausgaben, die aufgrund der Teilnahme der Bundeswehr an konkreten Einsätzen speziell mit Blick auf diese geleistet werden.
Die erbetene Angabe der Gesamtkosten ist in Ermangelung einer allgemeingültigen Definition des Begriffs Einsatzkosten nur in Form der einsatzbedingten Zusatzausgaben möglich. Ein darüber hinausgehendes Verständnis des Begriffs Einsatzkosten und damit auch der Gesamtkosten der Einsätze der Bundeswehr wäre zudem nicht sachgerecht, da die über die einsatzbedingten Zusatzausgaben hinausgehenden Ausgaben den Einsätzen nicht unmittelbar zuordenbar sind. Beispielsweise ist die Besoldung der im Einsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten nicht vollumfänglich den einsatzbedingten Ausgaben zuzurechnen. Einsatzbedingt sind nur die aufgrund des Einsatzes zusätzlich gezahlten Besoldungsanteile (beispielsweise der Auslandsverwendungszuschlag), nicht jedoch jene, die auch bei Ausübung des regulären Inlandsdienstes gezahlt worden wären.
Über die Zusatzausgaben für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich durch das Bundesministerium der Verteidigung unterrichtet. In diesen Berichten erfolgt eine detaillierte Darstellung der Ausgaben im Hinblick auf die einzelnen Einsätze. Insoweit wird für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 auf die Ausschussdrucksachen 19(8)138, 19(8)3350, 19(8)5826 und 19(8)8564 des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufstellung der Zusatzausgaben für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen im Haushaltsjahr 2021 mit Stand vom 14. September 2021.
Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-Anmeldungen). Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt. Die Daten können Revisionen unterliegen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können. Sie weist zudem darauf hin, dass eine rein zahlenmäßige Betrachtung aufgrund von Genehmigungswerten bzw. der gemeldeten Werte von tatsächlichen Ausfuhren eines Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.
Die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 sind dem Statistischen Bundesamt nach gegenwärtigem Stand für die Berichtsmonate Januar bis einschließlich Juli 2021 bekannt. Die angegebenen Werte beziehen sich daher auf den Zeitraum Oktober 2017 bis einschließlich Juli 2021. Bei der Außenhandelsstatistik handelt es sich um eine Monatsstatistik.
Der Gesamtwert der für die in der 19. Legislaturperiode bis einschließlich Juli 2021 getätigten Anmeldungen von tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen beträgt 4.506.933.000 Euro. In Bezug auf die Gesamtwerte der Anmeldungen tatsächlicher Ausfuhren von Kriegswaffen in die zehn Empfängerländer, für die im Zeitraum Oktober 2017 bis einschließlich Juli 2021 die höchsten Werte angemeldet wurden, wird für das Jahr 2018 auf die Angaben im Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2018 verwiesen. Für den übrigen fragegegenständlichen Zeitraum ergibt sich der jeweilige Gesamtwert für die angefragten Länder – gegliedert nach den fragegegenständlichen Empfängerstaaten – aus der nachstehenden Tabelle. Diese Angaben beinhalten auch die bereits in den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2019 und 2020 enthaltenen bzw. veröffentlichten Werte für tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung zu den in der Tabelle mit * markierten Einzelangaben – hier handelt es sich um vorläufige Zahlen – könnte eine Re-Identifizierung betroffener Unternehmen ermöglichen. Diese Einzelangaben können nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Daher wird für diesen Antwortteil auf die als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Anlage verwiesen.*