Kriegswaffenexporte in nordafrikanische, arabische und Länder des Nahen Ostens

In welchem Wert wurden nach aktuellem Stand 2018 Kriegswaffen in die Länder Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Türkei tatsächlich ausgeführt (sofern eine endgültige Auswertung für 2018 noch nicht erfolgt ist, bitte die auf den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten – vorläufigen – Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 9. April 2019

Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Diese Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Kriegswaffen werden abschließend durch die Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 Absatz 1 des Kriegswaffenkontrollgesetzes – KrWaffKontrG) definiert. Die nachfolgende Übersicht enthält für 2018 vorläufige Werte auf der Basis der bisher vorliegenden Auswertungen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können.

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