Kritik der EU-Kommissarin für Fischerei am Fehlen von Menschenrechtsklauseln und eines Mehrwerts für die Sahrauis im EU-Fischereiabkommens mit Marokko; Änderung der Haltung zum Westsaharakonflikt

Inwieweit wiegen für die Bundesregierung die „partnerschaftliche Zusammenarbeit zur Erhaltung der Fischereiressourcen" und ihr Nutzen für die Fischereiwirtschaft Marokkos (Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/3565) das von der EU-Kommissarin
für Fischerei kritisierte Fehlen von Menschenrechtsklauseln und eines Mehrwerts für die Saharauis in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara im Rahmen des EU-Fischereiabkommens auf, und sieht die Bundesregierung aktuell die Notwendigkeit, ihre einseitige Parteinahme im Westsaharakonflikt zugunsten Marokkos aufzugeben, das mit der seit nunmehr 33 Jahren anhaltenden völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara gegen zahlreiche UN-Resolutionen und ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs verstößt, das Referendum über den Status der Westsahara blockiert und im Zuge des friedlichen Widerstandes der Saharauis, bei dem 20 000 Saharauis in der Wüste Zeltlager aufgeschlagen haben und marokkanische Sicherheitskräfte den 14 Jahre alten Elgarhi Nayem Foidal Mohamed Sueid am 25. Oktober 2010 erschossen haben (www.fr-online.de)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 8. November 2010

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zur Erhaltung der Fischereiressourcen ist ein wichtiges Ziel des Fischereiabkommens der EU mit Marokko. Während der Tagung des Gemeinsamen Ausschusses zum Fischereiabkommen unter der Leitung der EU-Kommission zwischen der EU und Marokko am 2. und 3. Februar 2010 in Rabat/Marokko wurde auch die Frage aufgegriffen, inwieweit die Leistungen aus dem Abkommen auch der Bevölkerung der Westsahara zugute kommen. Die marokkanische Seite sagte zu, diese Frage genauer zu analysieren und entsprechende Informationen auch an das Europäische Parlament weiterzuleiten. Auch während des EU-Marokko-Assoziationsausschusses am 28. Oktober 2010 wies die EUKommission darauf hin, dass eine Wirkungsanalyse des Fischereiabkommens erwartet werde. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorgehen der EU-Kommission. Die Bundesregierung ergreift im Westsaharakonflikt nicht Partei. Sie setzt weiterhin auf die Bemühungen der Vereinten Nationen, im Einverständnis zwischen den Beteiligten und auf Grundlage bestehender Resolutionen der Vereinten Nationen eine friedliche Lösung des Westsaharakonflikts zu finden.