Kurzintervention von MdB Sevim Dagdelen
Sevim Dagdelen (DIE LINKE):
Herr Kollege Veit, Sie haben so getan, als wenn dieses Gesetzespaket nur noch Verbesserungen für Betroffene enthielte. Sie haben das so begründet, dass man dem Europarecht damit Genüge tun will. Die SPD hat in ihrem Wahlprogramm versprochen – der SPD-Vorsitzende war im Wahlkampf 2013 Klinken putzen bei den türkischen Migrantenorganisationen –, die Sprachnachweise beim Ehegattennachzug aufzuheben, wenn man in die Regierung kommt.
Es gab 2014 ein Urteil des EuGH, das Dogan-Urteil. Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Sprachnachweise beim Ehegattennachzug europarechtswidrig sind, weil sie im Falle von türkischen Staatsangehörigen gegen Assoziationsrecht verstoßen. Daraufhin gab es erst einmal eine Ansage des Auswärtigen Amts – ein SPD-Minister steht diesem Ministerium vor –, dass das Urteil umgesetzt wird und dass man die Sprachnachweise aufheben möchte. Es gab inzwischen auch andere Urteile. Am 9. Juli wird der Europäische Gerichtshof noch einmal urteilen. Da wird geprüft, ob Sprachnachweise im Rahmen des Ehegattennachzugs auch gegen die Familienzusammenführungsrichtlinie verstoßen.
Meine Frage: Wenn Sie doch europarechtskonforme Gesetze vorlegen wollen, warum heben Sie dann nicht endlich die europarechtswidrige, schändliche Regelung auf, den Ehegattennachzug mit der Voraussetzung eines Sprachnachweises zu verknüpfen, damit die Schikane gegen Eheleute ein Ende hat?
(Beifall bei der LINKEN)
Rüdiger Veit (SPD):
Liebe Sevim Dagdelen, in der Bewertung sind wir uns völlig einig. Wir als SPD hätten diese Regelung gerne gänzlich aufgehoben. Das war mit der Union nicht zu machen.
Stichwort: europarechtskonform, ja oder nein? Ich verfüge nicht über prophetische Gaben. Der EuGH wird am 9. Juli genau darüber eine Entscheidung treffen
(Sevim Dagdelen [DIE LINKE]: Hat er schon!)
und uns dann sagen, ob diese Regelung insgesamt europarechtskonform ist – ja oder nein –, und, wenn ja, eventuell auch in Verbindung mit einer Härtefallklausel, wie wir sie jetzt ins Gesetz hineingeschrieben haben.
Wie gesagt: Wir haben das nicht gerne gemacht, wir hätten es gern anders gehabt; aber ein politischer Kompromiss auch in der Frage setzt nun einmal wechselseitiges Nachgeben voraus. Deswegen steht das jetzt so drin.