Lieferung von Scharfschützengewehren an die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2016

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im Jahr 2016 aus Deutschland an die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gelieferten 488 Scharfschützengewehre (Waffen-Typ bzw. -Marke, Lieferant in Deutschland, Abnehmer bzw. Empfänger in VAE, finanzieller Umfang), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchem Zweck die an die VAE gelieferten Scharfschützengewehre exportiert wurden (Bundestagsdrucksache 18/11212)?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 8. März 2017

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel.

Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 drei Einzelausfuhrgenehmigungen für die Lieferung von insgesamt 488 Präzisionsgewehren an die Streitkräfte der Vereinigten Arabischen Emirate erteilt.

Laut den Endverbleibserklärungen werden die Präzisionsgewehre durch die Streitkräfte im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung, u. a. zu Trainingsund Personenschutzzwecken, verwendet.

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