Liste des MIT und Maßnahmen der Bundesregierung
Anlässlich der Antworten der Bundesregierung auf die Dringliche Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen zu den getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung nach Erhalt der Liste des türkischen Geheimdienstes erklärt Sevim Dagdelen:
„Wer wie der türkische Geheimdienst Entführungen in Deutschland vorbereiten lässt und selbst Bundestags- und Landtagsabgeordnete auf Verfolgerlisten, die dem BND übergeben wurden, verzeichnet, kann kein Partner mehr sein. Die Bundesregierung muss die sicherheitspolitische Partnerschaft mit dem Terrorführer Erdogan sofort zu kündigen. Es ist grob fahrlässig, dass die Bundesregierung zudem nicht einmal dafür gesorgt hat, dass all die Personen auf der Liste des türkischen Geheimdienstes, informiert wurden, obwohl diese massiv gefährdet sind.“
Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Welche Maßnahmen werden umgehend von der Bundesregierung ggf. in Kooperation mit den Ländern getroffen, um betroffene deutsche bzw. türkische Staatsangehörige in Deutschland aus Sicherheitsgründen zu warnen, vor dem Hintergrund, dass der Chef des türkischen Geheimdienstes MIT dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Bruno Kahl, am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2017 eine Liste mit Informationen über mehr als 300 Personen mit Meldeadressen, Handy- und Festnetznummern sowie in vielen Fällen Fotos der Betroffenen und mehr als 200 angeblich der Gülen-Bewegung zuzurechnende Vereine, Schulen und andere Einrichtungen übergeben haben soll (www.faz.net/aktuell/politik/tuerkei/tuerkei-bespitzelt-offen-bar-guelen-anhaenger-in-deutschland-14945808.html)?
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Dağdelen, das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Erhalt der genannten Unterlagen zum Anlass genommen, die Sachlage am 10. März 2017 mit dem Bundeskriminalamt und den betroffenen Verfassungsschutz- und Polizeibehörden der Länder in einer Sondersitzung der AG „Operativer Informationsaustausch“ des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums, abgekürzt GETZ, zu besprechen.
Zu beachten ist, dass Gefährdungsbewertungen und daraus erwachsende Gefährdetenansprachen bzw. Sensibilisierungsgespräche grundsätzlich – das wissen Sie – Sache der Landespolizeien sind. Das Bundeskriminalamt übermittelte den Landespolizeibehörden mit Schreiben vom 13. März 2017 eine eigens zusammengestellte Liste mit Personennamen zur Lageeinschätzung und Veranlassung von Maßnahmen in eigener Zuständigkeit.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrter Herr Staatssekretär, laut Medienberichten gab es nur in vier Bundesländern Gefährdetenansprachen. Meine Frage zielt darauf ab, ob Sie sicherstellen können, dass überall Gefährdetenansprachen mit all denen stattgefunden haben, deren Namen auf dieser Liste stehen, und ob Sie ausschließen können, dass sich auf dieser Liste des türkischen Geheimdienstes an den BND auch die Namen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages befinden.
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Vielen Dank für diese beiden Fragen, Frau Kollegin. – Die letzte Frage kann ich konkret beantworten: Es war der Name eines Mitglieds dieses Hauses auf der Liste – dieses ist bereits angesprochen worden –, in diesem Fall wegen seiner Tätigkeit hier im Haus durch das Bundeskriminalamt.
Im Übrigen sind die Landespolizeien zuständig. Es ist im Einzelfall eine Abwägungsfrage, ob und in welcher Form alle angesprochen werden, bei denen Gefahren bestehen. Teilweise stehen auch die Namen von Einrichtungen, zum Beispiel von Stiftungen, auf der Liste, bei denen die Frage ist, ob da eine konkrete Gefährdetenansprache Sinn macht. Das müssen die Landespolizeien in eigener Zuständigkeit entscheiden. Allerdings gibt es dort auch immer Kontakte zum Bundeskriminalamt, das die Angelegenheit natürlich streng im Auge behält.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.
Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, neben dieser Liste und vor dem Hintergrund der seit längerem bekannten und gehäuft auftretenden Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes auf deutschem Territorium – es gibt auch ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn F. Sayan, der in Untersuchungshaft ist – interessiert mich, ob Sie ausschließen können, dass durch den türkischen Geheimdienst auf deutschem Territorium Vorbereitungen zu Entführungen getroffen worden sind. Mir wurde gesagt, dass es Hinweise auf die Vorbereitung von Entführungen durch den türkischen Geheimdienst in Deutschland gegeben hat. Können Sie das ausschließen oder bestätigen?
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich kann es, Frau Kollegin, jedenfalls nicht ausschließen. Auch mir ist zu Ohren gekommen, dass es offenbar Hinweise darauf gab, dass es so etwas gegeben haben könnte. Aber mir ist nicht bekannt, ob sich diese Hinweise erhärtet haben.