Lotterie zulasten Tausender Kinder und Frauen

Seit Mittwoch, dem 1. August 2018, sollen pro Monat bis zu 1.000 Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus nach Deutschland kommen dürfen. Seit September 2016 gibt es in den Syrien-Anrainerstaaten 31.340 Anträge auf Familienzusammenführung teilte die Bundesregierung jetzt auf eine Anfrage von MdB Sevim Dagdelen mit. Auf die Frage, nach welchen Kriterien die Anträge bearbeitet und die Kontingente ausgewählt werden, lautet die Antwort, die Ermessensgrundlage ist „nach humanitären Gründen“. Der Familiennachzug gleicht somit einer Lotterie zulasten Tausender Kinder und Frauen. Das vorgesehene Personal für solch lebenswichtige Entscheidungen ist völlig unzureichend und die Ermessensregelung, öffnet der Willkür Tür und Tor. Es ist nach wie vor völlig unklar, nach welchen Kriterien die Dringlichkeit der Anträge entschieden werden. Für viele wird die Zusammenführung der Familien auf Jahre verhindert. Das ist weder christlich noch sozial und gefährdet auf fahrlässige Weise die Integration.

Schriftliche Frage 7-270 – Anzahl Anfragen zur Familienzusammenführung zu subsidär Schutzberechtigten in TUR, JOR, LBN IRQ

Schriftliche Frage 7-271 – Kriterien für Kontingent für Familienzusammenführung zu subsidär Schutzberichtigten