Antrag 19/14917: Lücken bei der Rüstungsexportkontrolle schließen
Lücken bei der Rüstungsexportkontrolle schließen – Kontrollpflicht für die technische Unterstützung von Rüstungsproduktion erweitern, Rüstungsexportkontrolle auch bei kritischen Unternehmenserwerben und –beteiligungen im Ausland einführen
Im System der deutschen Rüstungsexportkontrolle gibt es zwei gravierende Regelungslücken: beim Export von technischer Unterstützung und im Fall von Investitionen deutscher Rüstungsunternehmen in ausländische Rüstungsunternehmen. Deutsche Rüstungsunternehmen können ohne Genehmigung im Ausland wirtschaftlich tätig sein, Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter entwickeln und produzieren und damit die Rüstungsexportkontrollpolitik der BRD und der EU unterlaufen. (gemeinsamer Antrag mit BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN)