Maßnahmen zur Unterstützung der Münchner Sicherheitskonferenz

Mit welchen Maßnahmen – wie die Unterstützung durch die Bundeswehr, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA), das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) – unterstützt der Bund die Münchner Sicherheitskonferenz 2022, und welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Unterstützungsmaßnahmen durch den Bund veranschlagt (bitte einschließlich der tatsächlichen Kosten für die einzelnen Jahre seit 2015 bis 2021 angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 31. Januar 2022

Die Münchner Sicherheitskonferenz gilt weltweit als eine der wichtigsten Plattformen für sicherheitspolitischen Dialog und Austausch. Sie setzt jährlich neue Impulse im Bereich der internationalen Sicherheitspolitik und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der globalen Sicherheitsarchitektur, von der auch Deutschland maßgeblich profitiert. Die Bundesregierung unterstützt die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz daher bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Konferenzen durch eine Reihe konkreter Maßnahmen.

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die Bundeswehr unterstützen die Konferenz personell und materiell im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die Aufgaben des eingesetzten Personals konzentrieren sich u. a. auf Delegationsbetreuung und Sicherheitsdienst, Material- und Personentransport, Dolmetscherleistungen, Saaldienst und Protokoll sowie sanitätsdienstliche Unterstützung.

Die Kosten dieser Unterstützung der letzten Jahre sowie die Kosten für 2022 setzen sich wie folgt zusammen:

Da die Münchner Sicherheitskonferenz 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie nur als virtuelle Übertragung mit zugeschalteten Entscheidungträgerinnen und -trägern stattfand, wurde nur geringe personelle Unterstützung der Bundeswehr in Anspruch genommen, hier u. a. im Bereich Dolmetscherleistungen.

Die Gesamtkosten für die Unterstützungsleistungen für das Jahr 2022 können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar vorhergesagt werden, da aufgrund der derzeitigen pandemischen Lage insbesondere die sanitätsdienstlichen Unterstützungserfordernisse noch nicht abschließend feststehen.

Neben den zuvor tabellarisch aufgeführten Kosten veranschlagt das BMVg im Einzelplan 14 im Auftrag der Bundesregierung seit 2020 eine jährliche projektgebundene Zuwendung in Höhe von einer Million Euro zur Unterstützung der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz. Aufgrund der Absage der ursprünglich geplanten Präsenzveranstaltung der 57. Münchner Sicherheitskonferenz 2021 flossen hiervon nicht verwendete Zuwendungsmittel in Höhe von 440.775,14 Euro zurück in den Bundeshaushalt.

Auch die Bundespolizei kann aus Anlass der Münchner Sicherheitskonferenz zur Unterstützung der zuständigen Landespolizei des Freistaats Bayern nach § 11 des Bundespolizeigesetzes eingesetzt werden. Die damit verbundenen Mehrkosten der Bundespolizei werden durch den Freistaat Bayern erstattet.

Die zur eigenen Aufgabenwahrnehmung notwendigen Ausgabemittel sind im Kapitel 0625 des Haushaltsplans veranschlagt. Eine gesonderte monetäre Nachweisung einzelner Einsatzmaßnahmen erfolgt grundsätzlich nicht.

In den Jahren 2017, 2018 und 2019 unterstützte die Bundespolizei die Durchführung der Konferenz mit jeweils 82, 174 bzw. 121 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (PVB).

Die Mehrkosten dieser Unterstützung für die Jahre 2015 bis 2019, die durch den Freistaat Bayern erstattet wurden, sind wie folgt:

In den Jahren 2020 und 2021 wurde die Bundespolizei nicht zur Unterstützung eingesetzt. Für 2022 liegt bislang kein Unterstützungsersuchen seitens des Freistaats Bayern vor.

Das Bundeskriminalamt (BKA) wurde in den Jahren 2016 und 2017 im Zusammenhang mit der Münchener Sicherheitskonferenz nur im Rahmen seiner originären Zuständigkeit tätig. Im Jahr 2018 wurden durch das BKA zehn PVB und fünf sondergeschützte Kraftfahrzeuge zum Polizeipräsidium München entsandt. In den Jahren 2019 und 2020 unterstützte das BKA das PP München mit 18 PVB und neun sondergeschützten Kraftfahrzeugen. 2021 entfiel eine Unterstützung. Für 2022 dauern die Vorbereitungen noch an.

Die zur eigenen Aufgabenwahrnehmung notwendigen Ausgabemittel sind im Kapitel 0624 des Haushaltsplans veranschlagt.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat die Münchner Sicherheitskonferenz im Wege der Projektförderung mit Haushaltsmitteln, die aus einem vom BMVg dem BPA zur Eigenbewirtschaftung bereitgestellten Etat für sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden, in den Jahren von 2015 bis 2020 wie folgt unterstützt:

Für das Jahr 2021 sind keine Kosten entstanden. Für 2022 wurden bisher keine Kosten für Unterstützungsmaßnahmen veranschlagt.

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