Mehrbedarf an Planstellen und Mitteln für das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2017

 

Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Inwieweit trifft es zu, dass nach meiner Kenntnis das Bundesinnenministerium (BMI) für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bereits für das Jahr 2017 Mehrbedarfe an Planstellen und Mitteln für erforderlich hält, die unter anderem dadurch gerechtfertigt würden, dass das BfV unter anderem auch in die Lage versetzt werden soll, mögliche nachrichtendienstliche Aktivitäten zur Einflussnahme bezogen auf die Willensbildung in Deutschland seitens des türkischen Geheimdienstes MIT aufzuklären, und wie hoch ist der Mehrbedarf für die nächsten drei Jahre für diesen Ausgabenbereich (bitte entsprechend den Jahren Planstellen und Finanzmittel auflisten)?

Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bun­desminister des Innern:

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, darauf kann ich leider nur sehr kurz antworten. Es geht um Fragen des Wirtschaftsplans des Bundesamts für Verfassungsschutz. Der Wirtschafts­plan des Bundesamts für Verfassungsschutz unterliegt der Geheimhaltung; das ist bekannt. Hierauf bezogene Auskünfte erhält das in § 10a der Bundeshaushaltsord­nung vorgesehene Gremium, also das Vertrauensgremi­um. Das können wir im Plenum des Deutschen Bundes­tages leider nicht diskutieren.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Frau Dağdelen.

Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Als Mitglied dieses Verfassungsorgans, das auch Kon­trollrechte hat, Herr Staatssekretär, würde ich trotzdem gern wissen, inwieweit die Bundesregierung bei Planstel­len des Bundesamts für Verfassungsschutz Mehrbedarfe für erforderlich hält. Letztendlich ist es die Umsetzung einer Entscheidung, die auf der politischen Ebene getrof­fen wird. Deshalb denke ich schon, dass Sie uns, dem Parlament, schuldig sind, zu sagen, ob die Bundesregie­rung Mehrbedarfe gesehen hat.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Herr Staatssekretär.

Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bun­desminister des Innern:

Frau Präsidentin! Liebe Frau Dağdelen, ich kann den Wunsch nach Information verstehen, muss aber das Gleiche antworten: Es ist eine geheimhaltungsbedürfti­ge Information, die wir nicht im Plenum des Deutschen Bundestages diskutieren können. Es ist auch ein Mit­glied Ihrer Fraktion in diesem Gremium. Ich würde Ih­nen empfehlen, sich an diesen Kollegen zu wenden. Ich kann mir gut vorstellen, dass er Ihnen, im Rahmen der Geheimhaltungspflicht natürlich, allgemeine Hinweise geben kann, soweit er es mit seiner Rechtsauffassung vereinbaren kann.

Aber noch einmal: Dieses Gremium ist aus guten Gründen kein öffentlich tagendes Gremium. Von daher wird – das gebe ich gern zu – die Informationsmöglich­keit des Kollegen gering sein. Wenn Sie schon da keine Information bekommen haben, wie ich vermute, können Sie nicht erwarten, dass ich sie im Plenum gebe.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Frau Dağdelen.

Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Herr Kollege, Sie wissen, dass die Information der Geheimhaltung unterliegt.

Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bun­desminister des Innern:

Genau.

Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Insofern kann ich meinen Kollegen, der für die Links­fraktion Mitglied des Gremiums ist, gar nicht dazu fra­gen. Wenn ich ihn fragen würde, bekäme ich keine Ant­wort; das wissen Sie.

(Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Das ist ge­heim!)

Ich möchte trotzdem gern wissen, ob es hier überhaupt Aktivitäten seitens der Bundesregierung gegeben hat. Als Mitglieder des Innenausschusses werden wir vom Bundesamt für Verfassungsschutz informiert. Das war in einer der letzten Sitzungen der Fall, aber in diesem Zusammenhang nicht. Insofern bin ich gern bereit, Ant­worten unter dem Aspekt der Geheimhaltung in der Ge­heimschutzstelle einzusehen, wenn Sie denn bereit sind, für mich als Mitglied des Parlaments diese Antwort dort zu hinterlegen.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Herr Staatssekretär.

Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bun­desminister des Innern:

Frau Präsidentin! Liebe Kollegin, ich finde es schön, dass Sie klargestellt haben, dass Sie von Ihren Kollegen dazu keine Informationen bekommen können. Diese Aussage wollte ich vielleicht auch ein wenig provozie­ren. Ich würde mich da auch der Rechtsauffassung Ihrer Kollegen anschließen, dass es sich um geheimhaltungs­bedürftige Informationen handelt.

Ich kann mir deshalb auch nicht vorstellen, dass es außerhalb dieser Gremien an anderer Stelle, wie der Ge­heimschutzstelle, eine Möglichkeit gibt. Ich sage Ihnen aber gern zu, im Hause noch einmal zu prüfen, was da möglich ist. Ich will Ihnen aber keine allzu großen Hoff­nungen machen.

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