Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
Die Kleine Anfrage fragt nach der straf- und aufenthaltsrechtlichen Behandlung des Problems Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. In Deutschland erschwert das Aufenthaltsgesetz die Durchsetzung der Strafnormen gegen Menschenhandel in gravierender Weise: Ausländische Arbeitnehmer(innen) begehen eine strafbare Handlung, wenn sie sich ohne Aufenthaltstitel im Land aufhalten und arbeiten. DIE LINKE. will wissen, mit welchen Maßnahmen die BR den Opferschutz verbessern will.