Missbrauch von Praktika gesetzlich stoppen

"Praktika sind ein gesetzlich weitgehend ungeregelter Bereich. Anders als Auszubildende können Praktikantinnen und Praktikanten sich in vielerlei Hinsicht nicht einmal auf arbeitsrechtliche Mindestschutzbestimmungen berufen. Eine klare gesetzliche Abgrenzung von Praktika als Lernverhältnisse von regulären Arbeitsverhältnissen fehlt nach wie vor. Um den Missbrauch von Praktika wirksam zurückzudrängen, darf sich der Bund nicht länger darauf zurückziehen, auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen zu hoffen oder Praktikantinnen und Praktikanten aufzufordern, selbst den prekären Klageweg einzuschlagen." erklärt Sevim Dagdelen, Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE. aus Duisburg. Dagdelen weiter:

"Gerade in einer Stadt mit einer hohen Arbeitslosenquote wie in Duisburg sind junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft darauf angewiesen, mangels anderer Alternativen ein Praktikum zu absolvieren. Bundesweit hat inzwischen jeder bzw. jede fünfte junge Erwerbstätige (bis 34 Jahre) nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder des Studiums noch mindestens ein Praktikum, im Durchschnitt allerdings noch zwei Praktika gemacht. Meine Fraktion hat heute im Bundestag in einem Antrag (Bundestagsdrucksache 17/4186) konkrete Forderungen an die Bundesregierung gestellt, um die rechtliche Situation dieser Menschen zu verbessern. Wir fordern u.a. arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen, das Recht auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag und ein Praktikumszeugnis sowie den Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Um der jungen Generation einen gesicherten Berufseinstieg zu ermöglichen, sind solche gesetzlichen Neuregelungen unumgänglich."