Mitgliederzahl des Bundes der Vertriebenen e. V.

Wie viele Mitglieder hat nach Kenntnis der Bundesregierung der BdV – Bund der Vertriebenen – Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e. V. (BdV) aktuell, vor dem Hintergrund, dass der BdV nach eigener Erhebung aus dem ersten Quartal 2011 eine Zahl von 1,3 Millionen Mitgliedern angibt (www.bund-der-vertriebenen.de/verband/mitgliedsverbaende), während die Nachrichtenagentur „ddp“ 2010 550.000 Mitglieder ermittelte (https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/bund-der-vertriebenen-bdv) und andere Recherchen bereits 2015 allenfalls auf 300.000 Mitglieder kamen (www.astridprange.de/wp-content/uploads/2016/10/Deutschland-wo-sind-FR24.1.2015.pdf), und welche Mitgliederzahl des BdV wurde seitens der Bundesregierung seit 2017 jeweils dessen jährlicher Förderung aus dem Bundeshaushalt zugrunde gelegt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerber vom 4. November 2021

Als Dachverband nimmt der Bund der Vertriebenen (BdV) Aufgaben zur Förderung des friedlichen Miteinanders mit den Völkern Ostmittel-, Ostund Südosteuropas wahr, bündelt und vertritt dabei die Interessen der Flüchtlinge, Vertriebenen, Heimatverbliebenen, Aussiedler, Spätaussiedler, Migranten und deutscher Minderheiten insgesamt. Dies geschieht durch Beratung und inhaltliche Unterstützung seiner Mitgliedsorganisationen, durch Förderung der Völkerverständigung, durch partnerschaftliche Beziehungen zu der Bevölkerung und politischen oder kirchlichen Einrichtungen in den östlichen Nachbarstaaten. Diese genuine Brückenbauerfunktion nimmt der BdV durch die Vermittlung von Kenntnissen über das historische Ostdeutschland, die deutschen Siedlungsgebiete in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa und deren Geschichte wahr und trägt damit zur Aufarbeitung belastender zeitgeschichtlicher Themen bei und unterstützt das friedliche Miteinander in einem zukunftsorientierten, vereinten Europa. Damit nimmt der BdV im erheblichen Bundesinteresse liegende Aufgaben wahr und wird aus diesem Grund institutionell gefördert.

Da die institutionelle Förderung des BdV unabhängig von einer Mitgliedschaft erfolgt, werden der Förderung keine Mitgliederzahlen hinsichtlich der Fördersumme zu Grunde gelegt, sondern die für die Aufgabenwahrnehmung der Bundesgeschäftsstelle des BdV anfallende Personal- und Sachkosten. Mitgliederzahlen werden daher von der Bundesregierung nicht ermittelt.

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