Mögliche Bedrohung der staatlichen Souveränität bestimmter Anrainerstaaten durch die Gebietsansprüche des türkischen Präsidenten

Inwieweit sieht die Bundesregierung in den Äußerungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, die Grenzen in der Region seien „überkommen“ (https://twitter.com/turkey_times/status/ 790777416583176192), das irakische Mosul und die syrische Metropole Aleppo gehörten der Türkei (www.almasdarnews.com/article/erdoganproclaims-mosul-aleppo-belong-turkey/) ebenso wie Teile Bulgariens und die griechische Inselgruppe der Dodekanes (www.welt.de/print/welt_ kompakt/print/politik/article159152547/DieTuerkei-wie-sie-Edogan-gefaellt.html), eine aktuelle Bedrohung der staatlichen Souveränität des Irak und Syriens sowie der EU-Mitgliedsländer Griechenland und Bulgarien und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass das NATO-Mitglied Türkei auf die Etablierung völkerrechtswidriger Okkupationsregimes in den von Erdogan beanspruchten Gebieten abzielt?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 8. November 2016

Der Bundesregierung liegen zum geschilderten Sachverhalt keine über entsprechende Presseberichte hinausgehenden Erkenntnisse vor. Der Außenminister der Türkei hat kürzlich in einer öffentlichen Stellungnahme versichert, dass die Türkei den Vertrag von Lausanne nicht in Frage stellt.

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