Mögliche Nutzung von an die Ukraine gelieferten Rüstungsgütern durch rechtsextreme Einheiten

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass aus Deutschland an die Ukraine gelieferte Rüstungsgüter, insbesondere Kriegswaffen, militärischen Einheiten der Ukraine wie Asow oder Ajdar zur Verfügung gestellt werden, die zwar in die Armee bzw. die Nationalgarde integriert sind, aber als rechtsextrem eingeschätzt werden (vgl. zu Asow etwa die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 19/26359) bzw. denen Kriegsverbrechen vorgeworfen werden (vgl. zu Ajdar www.bpb.de/themen/europa/ukraine/276575/dokumentation-menschenrechtsverletzungen-der-freiwilligenbataillone/), oder anderen r rechtsextremen Einheiten, und ist es aus Sicht der Bundesregierung – zum Beispiel im Rahmen ggf. getroffener Endverbleibsvereinbarungen – zulässig, dass die von ihr für die Ukraine bestimmten  Rüstungsgüter (genehmigte wie ausgeführte Rüstungsgüter) auch bei Angriffen auf Ziele in der Russischen Föderation verwandt werden, da die deutschen Rüstungsexporte vor dem Hintergrund unter anderem solcher Erwägungen des ukrainischen Präsidentenberaters Podolyak stattfinden (https://twitter.com/Podolyak_M/status/1519607536848146433?cxt=HHwWgsC4_ZzA3ZYqAAAA)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 6. Mai 2022

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

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