Mögliche Strafverfolgung türkischer Abgeordneter aufgrund vermeintlicher Volksverhetzung und der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation
Inwieweit teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass infolge der Aufhebung ihrer Immunität zahlreichen Abgeordneten im türkischen Parlament – unter anderem den Vorsitzenden der türkischen Oppositionspartei HDP, Selahattin Demirtas und Figen Yüksekdag – Strafverfolgung wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Volksverhetzung droht, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, die HDP sei „der parlamentarische Arm der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK“ (www.focus.de/politik/ausland/parlament-tuerkei-will-immunitaet-von-136-abgeordneten-aufheben_id_5495914.html)?
Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 26):
Die Bundesregierung teilt die Erwartung der Fragestellerin, dass Abgeordneten der HDP Strafverfolgung droht, sollte ihre Immunität aufgehoben werden. Auf welcher Grundlage aus dem türkischen Strafrecht das jeweils geschehen würde, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Die Formulierung, wonach die HDP „der parlamentarische Arm der PKK“ sei, macht sich die Bundesregierung nicht zu Eigen. Ob und inwieweit strafrechtliche Vorwürfe gegen einzelne Abgeordnete der HDP zutreffen, muss von der türkischen Justiz ermittelt werden. Die Bundesregierung misst einer unabhängig ermittelnden türkischen Justiz nicht nur in diesem Kontext, sondern generell große Bedeutung bei.