Mögliche Tätigkeiten ehemaliger Staatsanwälte und Kommandeure der Gendarmerie für Fethullah Gülen im Rahmen von Ermittlungen zu Waffengeschäften der Türkei mit islamistischen Gruppierungen in Syrien
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die vier ehemaligen Staatsanwälte und zwei ehemalige Kommandeure der Gendarmerie – die am 28. Juni 2019 in Ankara zu bis zu 26-jährigen Haftstrafen verurteilt worden sind (dpa vom 28. Juni 2019), weil sie im Jahr 2014 in der türkisch-syrischen Grenzregion Hatay die Durchsuchung eines Lastwagens beauftragt bzw. durchgeführt haben, der laut der Zeitung Cumhuriyet türkische Waffen für islamistische Kampfgruppen in Syrien geladen hatte – wie vom Gericht festgestellt als Mitglieder der Bewegung des im Exil in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen auf „Befehl einer Organisation“ gehandelt haben, so dass die von diesen erhobenen Vorwürfe gegen den türkischen Geheimdienst MIT wegen der Waffenhilfe für islamistische Kampfgruppen in Syrien nicht weiter relevant seien?
Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 7. August 2019
Der Bundesregierung sind Medienberichte zu der Frage genannten Gerichtsentscheidung bekannt.
Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse zu dieser Entscheidung.