Mögliche Verletzung des Völkerrechts aufgrund der Blockade des Transits bestimmter Warenarten nach Kaliningrad

Inwieweit verletzt nach Kenntnis der Bundesregierung die Blockade des Transits bestimmter Warenarten auf dem Landweg nach Kaliningrad aufgrund von EU-Sanktionen das Recht Russlands auf Zugang zu  seinem Hoheitsgebiet – also innerstaatlichen Güter-, Waren- und Personenverkehr, selbst wenn die Schifffahrtsrouten offen bleiben – Völkerrecht (dpa vom 23. Juni 2022), und inwieweit verletzt nach Kenntnis der Bundesregierung die Blockade der Versorgung russischer Bergarbeiter auf Spitzbergen internationales Recht wie den Vertrag von Paris von 1920 (dpa vom 29. Juni 2022)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 20. Juli 2022

Es besteht kein Transitverbot nach Kaliningrad. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, beschlossene restriktive Maßnahmen umzusetzen. Die EU-Kommission berät die Mitgliedstaaten dabei.

Norwegen hat zu keinem Zeitpunkt die Versorgung russischer Bergarbeiter auf Spitzbergen blockiert, sondern sorgt im Gegenteil durch den Einsatz norwegischer Transporter für die Verbringung russischer Warenlieferungen zur Siedlung Barentsburg.

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