Möglicher Bau einer Grenzmauer auf syrischem Staatsgebiet durch türkische Streitkräfte

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) davon, dass die türkische Armee damit begonnen haben soll, die von ihr völkerrechtswidrig besetzte, rund 120 Kilometer lange und 30 Kilometer tiefe Zone zwischen den syrischen Grenzstädten Tall Abjad und Ras al-Ain – die in regierungsnahen türkischen Medien gezeigten Landkarten unter Berufung auf den Nationalpakt (Misak-i Milli) aus dem Jahr 1920 als türkisches Territorium ausgewiesen wird – durch den Bau einer Betonmauer vom syrischen Staatsgebiet abzutrennen (www.jungewelt.de/artikel/368008.ankara-bautmauer.html), und welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diesen Landraub ihres NATO-Partners Türkei, der nach meiner Auffassung einen Verstoß gegen die territoriale Integrität und Souveränität der Syrischen Arabischen Republik darstellt, zu sanktionieren?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat die türkische Militäroperation wiederholt scharf verurteilt und mit großem Nachdruck ein Ende des militärischen Vorgehens der Türkei in Nordost-Syrien gefordert.

Auch die EU hat die türkische Militärintervention klar verurteilt und damit ein klares Signal an die Türkei gesendet.

Nach all dem, was wir zur Lage vor Ort wissen, ist die gegen kurdische Gruppen gerichtete Militärintervention völkerrechtswidrig.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach die Türkei eine Mauer um das von ihr in Nordost-Syrien kontrollierte Gebiet errichtet.

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