Möglicher Verstoß eines angekündigten Referendums über die Unabhängigkeit der kurdischen Autonomiegebiete gegen die irakische Verfassung

Sieht die Bundesregierung in dem von Massoud Barzani angekündigten Referendum über die Unabhängigkeit der kurdischen Autonomiegebiete im Irak einen Verstoß gegen die Verfassung des Irak, und wie bewertet die Bundesregierung dies völkerrechtlich (www.tagesschau.de/ausland/maliki-kurden-100.html)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom 1. August 2014

Die Verfassung der Republik Irak sieht in Artikel 140 ein Referendum zum Status von Kirkuk und anderen umstrittenen Gebieten vor. Dieses Referendum wurde bisher nicht durchgeführt, so dass die Frage des Status noch nicht abschließend geklärt werden konnte.

Es wird Sache der zuständigen irakischen Stellen, insbesondere des Obersten Bundesgerichts der Republik Irak, sein, über die Verfassungskonformität des vom kurdischen Regionalpräsidenten Massoud Barzani angekündigten Referendums zu entscheiden, wenn es tatsächlich dazu kommt.

Die völkerrechtliche Bewertung hängt nicht unmittelbar mit der verfassungsrechtlichen Einordnung zusammen. Sie hängt maßgeblich von den Umständen ab, unter denen ein solches Referendum stattfinden würde.