Mündliche Frage PlPr 17/194: Straftatbestand der Volksverhetzung durch den Film "Innocence of Muslims"
Welche rechtlichen bzw. sonstigen Schritte prüft die Bundesregierung bzw. unternimmt sie, um eine (weitere) öffentliche Aufführung des Films Innocence of Muslims (Unschuld der Muslime) bzw. des circa 14-minütigen Auszugs zu verhindern, und sind der Bundesregierung rechtliche bzw. sonstige Schritte Dritter gegen die Macher bzw. öffentliche Aufführungen in Deutschland bekannt?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 58):
Eine öffentliche Aufführung des Films bzw. des Auszugs zu verhindern läge allein in der Zuständigkeit der Bundesländer. Daher müssten die zuständigen Landesbehörden rechtliche oder sonstige Möglichkeiten hierfür prüfen.
Der Bundesregierung hat keine konkreten Kenntnisse über rechtliche bzw. sonstige Schritte Dritter gegen die Macher bzw. öffentliche Aufführungen des Films.