Mündliche Frage 18/59: Führende Mitglieder der ukrainischen Partei „Narodnyi Front"
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass neben dem ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk (Vorsitzender), dem Parlamentssprecher Oleksandr Turtschynow und dem Innenminister Arsen Awakow auch der frühere Gründer der neonazistischen Nationalsozialen Partei der Ukraine, Andrij Parubij, und der Führer des Bataillons Dnipro1, Juri Beresa, Teile der für die am 26. Oktober 2014 stattfindenden ukrainischen Parlamentswahlen neu gegründeten Partei „Narodnyi Front" sind (www.ukrinform.ua/deu/news/jatzenjuk_an_die_spitze_der_partei_volksfront_gestellt_12657), ebenso wie auch Andrij Biletskij, bekennender Neofaschist und Kommandeur des im Kern aus extrem Rechten bestehenden Bataillons „Azow" und politischer Führer der neofaschistischen Sozial-Nationalen Versammlung, der Teil des von der Partei eigens gegründeten „Militärrats" ist (www.kyivpost.com/content/ukraine/parties-plan-to-include-fighters-maidan-activists-to-boost-election-lists-364494.html), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 15):
Die Bundesregierung kann die Zugehörigkeit von Andrij Parubi zur Partei „Narodny Front" bestätigen. Er ist Mitglied des Politbüros und tritt bei den anstehenden Parlamentswahlen auf Platz 4 der „Narodny Front"-Liste an.
Juri Beresa ist offiziell parteilos, tritt allerdings ebenfalls für „Narodny Front" an, in seinem Fall auf Listenplatz 10.
Andrij Bilezkys Zugehörigkeit zu „Narodny Front" kann nicht abschließend bestätigt werden. Entgegen Pressemeldungen, dass er Mitglied des sogenannten Militärrates der Partei sei, bezeichnet er sich selbst in seiner Erklärung als Kandidat für die Parlamentswahlen als „parteilos". Er tritt als formal unabhängiger Direktkandidat im Wahlkreis 217 an.
Der Bundesregierung sind Berichte über frühere und laufende politische und militärische Betätigungen der genannten Personen bekannt. Sollten sie in politische Ämter gewählt werden, wird die Bundesregierung ihre weitere Tätigkeit aufmerksam beobachten.