Mündliche Frage PlPr 18/72: Beteiligung der rechten „Radikalen Partei" an der neuen ukrainischen Koalition

Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Beteiligung der extrem rechten „Radikalen Partei" von Oleg Ljaschko an der neuen ukrainischen Koalition, die für die Mehrheitsbil­dung in der Werchowna Rada nicht notwendig ist, einen Aus­druck der freiwilligen Einbindung extrem rechter Kräfte in die Koalition, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der Vorsit­zende der extrem rechten „Radikalen Partei", Oleg Ljaschko, der bei den Präsidentschaftswahlen im Mai 2014 8,3 Prozent der Wählerstimmen in der Ukraine erreichte, (Mit-)Begründer der Freiwilligenbataillone „Asow", „Ukraine" und „Schachtar" (rpl.kiev.ua/vidpravyly-na-peredovuspetsbataljon-shahtar/) und deren (Mit-)Finanzier ist, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der freiwilligen Einbindung ex­trem rechter Kräfte in hoheitliche bzw. staatliche Strukturen der Ukraine – Regierung, Ministerien, Armee, Polizei, Frei­willigenbataillone?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Druck­sache 18/3360, Frage 31):

Nach Kenntnis der Bundesregierung stand die neue ukrainische Regierungskoalition allen mit Fraktionen in der Rada vertretenen Parteien offen, die sich zum Ziel der EU-Assoziierung und umfangreicher Strukturrefor­men bekennen.

Die Koalition erreicht knapp die Zweidrittelmehrheit in der Rada, die zur Umsetzung eines Teils des im Koali­tionsvertrag vereinbarten Reformprogramms erforder­lich ist.