Mündliche Frage PlPr 17/116: Anordnung einer Funkzellenabfrage bei einer Demonstration in Dresden am 19. Februar 2011; Löschung der gespeicherten Daten anwesender Bundestagsabgeordneter
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Zusammenhang mit den Antinaziprotesten am 19. Februar 2011 in Dresden eine Funkzellenabfrage angeordnet wurde, obwohl bekannt war, dass sich dort auch viele Mitglieder des Deutschen Bundestages aufgehalten haben und diese einen besonderen grundrechtlichen Schutz genießen, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nach Auffassung der Fragestellerin rechtswidrig erlangte und gespeicherte Daten der betroffenen Bundestagsabgeordneten gelöscht werden?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/6273, Frage 82):
Die Bundesregierung hat bereits im Rahmen der Antwort auf Ihre Schriftliche Frage vom 20. Juni 2011 darauf hingewiesen, keine amtlichen Informationen über die Anordnung von Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit den Protesten am 19. Februar 2011 in Dresden zu haben. Unabhängig davon enthält sich die Bundesregierung grundsätzlich einer Bewertung von Maßnahmen, die ein Land im Rahmen seiner Zuständigkeit getroffen hat.